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Bedeutung vom Lockdown für die Hotellerie in Salzburg

05.03.2021

Lockdown-Verlängerung

Nach intensiven Beratungen mit den Landeshäuptern, Sozialpartnern und Experten hat die österreichische Bundesregierung am 17.01.2021 die weitere Vorgehensweise mit einem weiteren Lockdown für die nächsten Wochen skizziert. Allem voran wurde eine Verlängerung des bestehenden Lockdowns bis einschließlich 7. Februar 2021 beschlossen. Danach soll hoffentlich wieder schrittweise geöffnet werden, etwa Handel und Schulen. Die Situation für Gastronomie, Hotellerie und Veranstalter wird allerdings noch auf Basis des weiteren Infektionsgeschehens Mitte Februar evaluiert, danach wird über künftige Öffnungsschritte entschieden. Bis dahin bleiben Beherbergungsbetriebe nur für Geschäftsreisende und unaufschiebbare Arzttermine offen, und die Gastronomie bleibt bei der Essens Lieferung und abholung.

Hauptgrund für den notwendigen längeren Lockdown ist eine neue Virus-Mutation, die mittlerweile in ganz Österreich zu finden ist. Sie ist um 50-70 Prozent infektiöser und verschärft die Situation zusätzlich. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger über die Gastronomiesituation: „Uns ist bewusst, dass der verlängerte Lockdown für die Tourismusbranche extrem frustrierend ist – wie für uns alle. Die potenzielle Explosion von Infektionszahlen ist jedoch eine große Gefahr für unser Land. Darum meine Bitte: Wir müssen noch einige Wochen die Zähne zusammenbeißen, durchhalten und zusammenhalten. Die Bundesregierung hat unsere Betriebe bisher unterstützt, wir werden sie auch in den kommenden Wochen nicht alleine lassen.“

Veranstalter-Schutzschirm

Die österreichische Bundesregierung hat den Schutzschirm in der Höhe von 300 Mio. Euro erarbeitet. Somit kann nun endlich wieder mit der Planung von Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerten, Bällen, Kongressen oder Sportevents, begonnen werden. Für alle bereits geplanten Veranstaltungen, die Corona-bedingt ausfallen oder nur in eingeschränkter Version stattfinden können, wird es künftig eine Unterstützung für den finanziellen Nachteil geben.

Die österreichische Tourismusministerin Frau Elisabeth Köstinger äußert sich folgendermaßen dazu: „Mit dem Schutzschirm geben wir Veranstaltern nicht nur Anreiz und Sicherheit für die Planung von Events, sondern stärken damit auch die gesamte Wertschöpfungskette und sichern Arbeitsplätze.“

Nähere Informationen zum Schutzschirm stehen auf sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.

Hilfe für vom Lockdown indirekt Betroffene

Um die wirtschaftlichen Folgen bestmöglich in Schach zu halten, hat die österreichische Bundesregierung gemeinsam mit der Wirtschaftskammer eine Hilfe konzipiert, um Umsatzeinbußen bei Betrieben abzufedern, die indirekt von den Schließungen betroffen sind. Mit dieser zusätzlichen Hilfe, dem sogenannten Ausfallbonus, können bis zu 30% des Umsatzes mit einem Deckel von 60.000 Euro pro Monat über FinanzOnline beantragt werden. Die Antragsstellung soll mit 16. Februar 2021 möglich sein.

Weitere Infos dazu finden Sie auf umsatzersatz.at.

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